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>> Mehrwertsteuerrückerstattung:

Wenn die Einspeisevergütung unter 16.620 € jährlich liegt, kann man als Privatanlagenbetreiber sich von der Mehrwertsteuer befreien lassen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (Formblatt vom Finanzamt) die von Ihnen gezahlte Mehrwertsteuer auf alle damit zusammenhängenden Ausgaben, wie Anschaffung, Versicherung, Verwaltungskosten, Wartung usw. kurz nach Bezahlung der Rechnungen.


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