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>> Einkommenssteuer:
Ihre Solarstromerlöse spielen bei der Einkommenssteuer erst eine Rolle, wenn Sie mit der Anlage einen Totalüberschuss erzielen. Überschlagen Sie die Einnahmen und Ausgaben für Ihre Anlage für eine Betriebsdauer von 20 Jahren. Zu den Einnahmen zählt die Einspeisevergütung. Ihre Ausgaben beinhalten u. a. die Anschaffungskosten, Reparaturkosten, Versicherung, und Kreditzinsen. Wenn die Einnahmen innerhalb der Abschreibungsdauer (Vergütungszeitraum nach dem EEG 20 Jahre) die Ausgaben übersteigen, spricht man von einem Totalüberschuss. Erst dann müssen die jeweiligen Beträge in Ihrer Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden. Für die Steuererklärung benötigen Sie Originalbelege.
Also: Belege von Anfang an immer sorgfältig aufbewahren!
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