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>> Gewerbeanmeldung?

Die Frage, ob für den Betrieb einer privaten PV-Anlage eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, wird derzeit von den Gewerbeämtern unterschiedlich gesehen. Das Gewerbeamt  der Stadt Alzenau hält sich an die Empfehlungen des „Bund-Länderausschusses Gewerberecht“
(GewArch 2002 Pkt. 8, S. 371) wonach eine Gewerbeanmeldung für Anlagen bis 3 kWp nicht erforderlich ist. Dies ist für die Bürger allerdings ohne Bedeutung, da nach der vorgenannten Regelung des Bundesfinanzministeriums keine Gewerbeanmeldung zur Umsatzsteuerbefreiung mehr erforderlich ist.


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