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> Steuern sparen mit Photovoltaik-Anlagen:
Der Betreiber einer PV-Anlage nach dem EEG gilt nach einem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 4.12.01 als Unternehmer.
Er kann dies durch den „Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung“ mit einfacher Mitteilung geltend machen. Der Verzicht ist für fünf Jahre bindend.
Der Betreiber bekommt damit die Mehrwertsteuer (MWSt) des Kaufpreises umgehend zurück, muss aber jährlich eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben.
Vgl. dazu: Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums
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